Infos: Vertretung in der Kita
Vertretungsaufgaben in der Kindertagesstätte
Das Kindertagesstättengesetz des Landes Rheinland Pfalz regelt die Höhe der Fachkraftstunden.
- Öffnungszeit der Kita
- Anzahl der angemeldeten Kinder
- Betreuungszeiten der Kinder
- Vor- und Nachbereitungszeiten für sogenannte mittelbare Tätigkeiten der Fachkräfte (Arbeit, die nicht unmittelbar mit und am Kind stattfindet).
Der Träger steht in der Verantwortung, den genehmigten Personalschlüssel mit besetzten Stellen umzusetzen.
Kommt es zu Personal-Ausfällen (Krankheit, Urlaub, Fortbildung, oä) können nicht besetzte Fachkraftstunden vertreten werden. Grundlage hierfür: wie viele Kinder sind da, wie viele Fachkräfte stehen zur Verfügung. In der Regel wird dies zunächst team-intern geregelt. Reicht dies nicht aus, braucht es weitere Unterstützung. Bei der Personalplanung in solchen Notfallzeiten ist ein Maßnahmenplan einzuhalten, der dem Landesjugendamt und dem Kreisjugendamt vorliegt.
Die Fachkräftevereinbarung gibt an, welche Personen in welcher Tätigkeit und Funktion in einer Kindertagesstätte tätig sein können (siehe Download).
Springer sind ausgebildete pädagogische Fachkräfte mit staatlicher Anerkennung oder einem frühpädagogischen Studienabschluss. Sie werden je Kita eingesetzt und unterstützen als vollwertige, angestellte Fachkraft das pädagogische Team.
Aushilfen und Vertretungskräfte sind bei Bedarf und auf Studenbasis tätig. In der Regel verfügen diese Personen über keinen frühpädagogischen Ausbildungs- oder Studienabschluss.
Aufgrund des Fachkräftemangels ist es inzwischen möglich, als sogenannante Nicht-Fachkraft befristet in der Kita als Aushilfe oder Vertretungskraft unterstützend tätig zu sein
Für einen befristeten Zeitraum, zur Vertretung und Unterstützung, an der Seite einer pädagogischen Fachkraft können nicht pädagogisch ausgebildete Personen, ohne Fachkraftstatus, arbeiten. Voraussetzung hierfür:
- persönliche Eignung zur frühpäagogischen Bildungsarbeit
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnis
- Vorlage einer Selbstverpflichtungserklärung
- Einhaltung des Kirchlichen Datenschutzes
- Schutz und Beachtung des Kindeswohls
- Identifikation mit dem katholischen Glauben
- Bereitschaft zur Arbeit als Unterstützungskraft
- Kenntnis und Beachtung der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen
- Kenntnis und Beachtung der pädagogischen Konzeption der Kindertagesstätte
In einem persönlichen Gespräch stellen die Kita-Koordinatorin und die Einrichtungsleitung die Eignung zur Tätigkeit als Vertretungskraft für die jeweilige Kita fest. Die Vergütung richtet sich nach der Arbeitsvertragsordnung des Bistums Limburg https://mavhpm.bistumlimburg.de/beitrag/arbeitsvertragsrechtliche-informationen/ und ist in der Regel auf Stundenbasis oder auf Basis der Geringfügigkeit.
Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung und andere pädagogische Fachkräfte mit einem frühpädagogischen Hoschulabschluss können ebenfalls als Vertretungskräfte tätig sein. Eine aufschlussreiche Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen ist Grundlage für eine erste Einschätzung und einem sich womöglich dann anschließenden persönlichen Bewerbungsgespräch (Emailzusendung an: a.rehberg@bo.bistumlimburg.de - Anhänge bitte im PDF-Format).